Gefährliche Schönheiten: Diese Pflanzen sind in deutschen Gärten verboten (2024)

Invasiv und giftig: Geldstrafen drohen: Diese Pflanzen sind in deutschen Gärten verboten

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    In der Pflanze steckt keine Gentechnik

    Aber keine Sorge:Gentechnish verändert sind die

Gefährliche Schönheiten: Diese Pflanzen sind in deutschen Gärten verboten (1)

Getty Images/fStop Achtung, Gartenbesitzer! Diese giftigen Pflanzen können Sie in Schwierigkeiten bringen

  • FOCUS-online-Gastautor Burkhard Bohne

Montag, 27.05.2024, 11:15

Nicht jede Pflanze, die hübsch aussieht, ist auch harmlos. Einige können gesundheitliche Risiken bergen, andere stellen eine Bedrohung für unsere heimische Flora dar. Gärtnermeister Burkhard Bohne klärt auf, welche Pflanzen in deutschen Gärten verboten sind und warum das so ist.

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Welche Pflanzen sind in deutschen Gärten verboten und warum?

In deutschen Gärten sind einige Pflanzen aus Gründen des Naturschutzes, der Gesundheit oder der Bekämpfung invasiver Arten verboten oder stark reglementiert. Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch Herkulesstaude genannt, ist invasiv und breitet sich schnell aus. Ihr Saft kann bei Hautkontakt in Verbindung mit Sonnenlicht schwere Verbrennungen und allergische Reaktionen verursachen.

Der Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica) ist ebenfalls eine invasive Art. Er verdrängt heimische Pflanzenarten und kann durch sein aggressives Wachstum Gebäude und Infrastruktur beschädigen. Das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) ist invasiv und verbreitet sich rasant entlang von Flussläufen. Es verdrängt heimische Arten und kann die Ufervegetation destabilisieren. Auch Riesen-Schilf (Arundo donax) ist invasiv und kann einheimische Pflanzenarten verdrängen. Die Pflanze wächst an Ufern und in Feuchtgebieten und trägt zur Bodenerosion bei.

Giftpflanzen wie Tollkirsche (Atropa belladonna), Eisenhut (Aconitum) oder Fingerhut (Digitalis) sind stark giftig und können bei Verzehr oder Hautkontakt schwere Vergiftungen verursachen. Besonders in Gärten, in denen Kinder spielen, sind solche Pflanzen problematisch. Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) ist ein Neophyt, die Pollen können schwere Allergien und und Asthma auslösen. Die genaue Regulierung und das Verbot solcher Pflanzen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, Auskünfte geben zuständige Umweltbehörden.

Über den Experten Burkhard Bohne

Gefährliche Schönheiten: Diese Pflanzen sind in deutschen Gärten verboten (2)

Patrice Kunte Burkhard Bohne

Burkhard Bohne, geboren 1962 in Northeim, ist Gärtnermeister und seit 1990 Technischer Leiter des Arzneipflanzengartens der TU Braunschweig. Er arbeitet zudem als freiberuflicher Autor für verschiedene Tageszeitungen und Gartenmagazine, ist Reiki-Lehrer, Autor einiger Gartenbücher und arbeitet als Gartenplaner mit dem Schwerpunkt Kräuter- und Nutzgärten. 2011 gründete er die erste Kräuterschule Braunschweigs und 2016 die Kräuterschule Berlin. Er lebt mit seiner Familie in Braunschweig.

Welche Risiken bestehen, wenn verbotene Pflanzen im Garten angebaut werden?

Es gibt Pflanzen die schwere allergische Reaktionen auslösen können wie der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) und Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia). Der Verzehr oder der Hautkontakt von stark giftigen Pflanzen wie Tollkirsche (Atropa belladonna), Eisenhut (Aconitum) oder Fingerhut (Digitalis) kann zu schweren Vergiftungen führen, die im schlimmsten Fall tödlich enden, besonders gefährdet sind Kinder und Haustiere.

Einige invasive Pflanzen wie der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) können sich schnell ausbreiten und heimische Pflanzenarten verdrängen. Dies führt zu einem Verlust der Biodiversität und stört das ökologische Gleichgewicht. Der Riesen-Schilf (Arundo donax), aber auch der Japanische Staudenknöterich können durch ihr aggressives Wachstum die Struktur von Böden und Uferbereichen destabilisieren, was zu Erosion und Schäden an Infrastruktur führen kann.

Das Anpflanzen verbotener Pflanzen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Bußgelder und Aufforderungen zur Entfernung der Pflanzen. Behörden können Gartenbesitzer verpflichten, verbotene Pflanzen zu entfernen, was häufig mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist. Viele invasive Pflanzenarten sind extrem widerstandsfähig und schwer zu bekämpfen. Außerdem breiten sie sich leicht auf benachbarte Grundstücke aus, was zu erheblichen Konflikten führen kann.

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Gibt es Ausnahmen oder Sondergenehmigungen für den Anbau von bestimmten verbotenen Pflanzen?

Ja, es gibt in bestimmten Fällen Ausnahmen oder Sondergenehmigungen für den Anbau von sonst verbotenen Pflanzen, insbesondere wenn diese zu wissenschaftlichen, landwirtschaftlichen oder anderen spezialisierten Zwecken genutzt werden sollen. Universitäten oder Forschungseinrichtungen können Sondergenehmigungen beantragen, um verbotene Pflanzen zu Forschungszwecken anzubauen. Diese Genehmigungen sind oft an strenge Auflagen gebunden, die sicherstellen sollen, dass die Pflanzen kontrolliert und sicher gehandhabt werden, um eine Ausbreitung in die Umwelt zu verhindern.

In einigen Fällen kann der kontrollierte Anbau von invasiven Pflanzenarten für landwirtschaftliche Zwecke erlaubt sein, wenn diese für die Produktion von speziellen Erzeugnissen benötigt werden. Auch hier gelten strenge Auflagen und regelmäßige Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die Pflanzen nicht in die umliegende Natur entweichen und keine Schäden verursachen können.

Einige giftige Pflanzen (z.B. Fingerhut) enthalten medizinische Wirkstoffe und dürfen unter Auflagen angebaut werden. Der Anbau erfolgt in spezialisierten Betrieben, die unter strenger Aufsicht stehen. Auch Gärtnereien, die auf die Anzucht und den Verkauf spezieller Pflanzenarten spezialisiert sind, können unter bestimmten Bedingungen Genehmigungen für den Anbau sonst verbotener Pflanzen erhalten. Diese Betriebe müssen nachweisen, dass sie die Pflanzen sicher handhaben und deren Ausbreitung verhindern können.

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Was sollte man tun, wenn man feststellt, dass man eine verbotene Pflanze im Garten hat?

Wenn man feststellt, dass eine verbotene Pflanze im Garten wächst, muss man schnell und verantwortungsbewusst handeln, um mögliche negative Auswirkungen zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zuerst sollte man sicherstellen, dass es sich tatsächlich um eine verbotene Pflanze handelt, denn es gibt viele Pflanzen, die ähnlich aussehen können. Notfalls einen Experten um Rat fragen.

Informieren sie sich über die spezifischen Regelungen in ihrem Bundesland oder ihrer Gemeinde, denn die Vorschriften können variieren. Oft haben Umwelt- oder Landwirtschaftsbehörden entsprechende Informationen auf ihren Websites. Setzen sie sich mit der zuständigen Behörde (Umweltamt oder Naturschutzbehörde) in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu klären.

Bei der Entfernung bestimmter Pflanzen, wie dem Riesen-Bärenklau, ist das Tragen von Schutzkleidung, Handschuhen und Schutzbrille wichtig, um Hautkontakt und Verletzungen zu vermeiden. Die Pflanze sollte möglichst mit der Wurzel entfernt werden, um ein erneutes Austreiben zu verhindern. Bei invasiven Arten ist es oft notwendig, auch umliegende Erde zu behandeln oder auszutauschen.

Verbotene Pflanzen dürfen nicht einfach im Gartenkompost oder in der Biotonne entsorgt werden. Oft müssen sie in verschlossenen Säcken bei speziellen Sammelstellen abgegeben oder verbrannt werden. Nach dem Entfernen der Pflanze überprüfen sie bitte regelmäßig den Bereich, in dem sie gewachsen ist, um sicherzustellen, dass keine neuen Triebe erscheinen.

Dieser Text stammt von einem Expert aus dem FOCUS online EXPERTS Circle. Unsere Experts verfügen über hohes Fachwissen in ihrem Themenbereich und sind nicht Teil der Redaktion. Mehr erfahren.

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Author: Laurine Ryan

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